Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen der Anwaltskanzlei Solander
Ottilia L. Solander und Elke Koster
Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis
Tel: 06831/73091
Email: kanzlei@rain-solander.de

 

Die Rechtsanwältin bearbeitet die von ihm übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen:

I. Gebührenhinweis

Es wird gem. § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen.

Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

II. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung

Die Rechtsberatung und -vertretung der Rechtsanwältin bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist Die Rechtsanwältin hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat Der Mandant/die Mandantin durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen.

III. Pflichten der Rechtsanwältin

1. Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwältin ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Sie unterrichtet den Mandanten/die Mandantin angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis ihrer Bearbeitung.

2. Verschwiegenheit

Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich Die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn Der Mandant/die Mandantin ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

3. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

4. Datenschutz

Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

IV. Obliegenheiten des Mandanten

Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:

1. Informationserteilung

Der Mandant/die Mandantin wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant/die Mandantin wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Der Mandant/die Mandantin informiert die Rechtsanwältin umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte

Der Mandant/die Mandantin wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwältin, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird den Rechtsanwalt sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.

3. Rechtsschutzversicherung

Soweit die Rechtsanwältin auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert Der Mandant/die Mandantin, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

4. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

5. Unterrichtung des Mandanten per Telefax

Soweit Der Mandant/die Mandantin dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant/die Mandantin sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant/die Mandantin ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

6. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit Der Mandant/die Mandantin dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit Der Mandant/die Mandantin zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit.

7. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung

Der Mandant/die Mandantin ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwältin zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant/die Mandantin tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwältin an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

8. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant/die Mandantin wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwältin bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern Der Mandant/die Mandantin diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwältin vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO.

9. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

10. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.