Anwaltsgebühren und Prozesskostenrisiko
Die Beauftragung eines Anwaltes ist mit den entsprechenden Gebühren verbunden. Eine Erstberatung ist eine mündliche Beratung und kann zwischen 190€ und 250€ kosten. Auch im Rahmen der Beratung im Familien- oder Erbrechtes wird eine Erstberatungsgebühr von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Die Beauftragung zur Korrespondenz mit der gegnerischen Partei wird grundsätzlich nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Dieser ist i. d. R. auch die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten im Prozess.
Daneben gibt es die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Eine solche wird immer in Mediationsverfahren getroffen
Kostenarme Parteien haben die Möglichkeit Beratungshilfe oder Verfahrens- und Prozesskostenhilfe geltend zu machen. Je nach Höhe des zur Verfügung stehenden Einkommens wird dann die Staatskasse in Vorlage treten, entweder ohne Ratenzahlung oder mit Ratenzahlung.
Scheuen Sie nicht uns bei Unklarheiten über die Gebühren anzusprechen. Wir informieren Sie auch über anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten bei hohen Streitwerten z. B. der Prozssfinanzierer.
Ihre Ansprechpartnerin
Ottilia L. Solander, Fachanwältin für Familienrecht,
Rechtsanwältin, Mediatorin
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Nutzen Sie unser Rückrufformular
schreiben Sie uns eine E-Mail
oder rufen Sie an: 06831 73091
Ihre Ansprechpartnerin
Elke Koster,
Rechtsanwältin
Ihre Kontaktmöglichkeiten
Nutzen Sie unser Rückrufformular
schreiben Sie uns eine E-Mail
oder rufen Sie an: 06831 73091