Was ist eine Erbengemeinschaft ?

Wenn zwei oder mehr Personen Erben sind, bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass ist dann gesamtschuldnerisch gebunden. Für Verbindlichkeiten oder Schulden haftet nur der Nachlass.

Die rechtlichen Folgen der Erbengemeinschaft sind kompliziert, so kann nur gemeinsam und nur mit Zustimmung aller Erben über Nachlassgegenstände verfügt werden, z. B. eine Immobilie verkauft werden.

Obwohl der BGH die Verwaltung des Nachlasses per Mehrheitsbeschluss zugelassen hat, so gilt ansonsten dass Maßnahmen einstimmig beschlossen werden können.

Jeder Erbe haftet für die anderen Erben mit.

Für die Gesamtauseinandersetzung ist ein Auseinandersetzungsplan zu entwerfen. Da sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft sich nicht ausgesucht haben, kann nicht vorausgesetzt werden, dass jeder die gleichen Interessen verfolgt. Außerdem ist bei Kindern – Abkömmlingen – zu berücksichtigen, dass diese möglicherweise Ausstattungen erhalten haben, oder Schenkungen, die zur Ausgleichung zu bringen sind.

Auch kann es schwierig sein, an den Nachlass zu kommen, wenn ein Erbe für den Verstorbenen dessen Geschäfte geführt hat. Hier ist zu prüfen, inwiefern Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können und wie sie durchgesetzt oder abgewehrt werden.

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Ottilia L. Solander, Fachanwältin für Familienrecht,
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