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Unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite können zurückgefordert werden

Mit den Entscheidungen vom 28.10.2014 hat der Bundesgerichtshof zu den Aktenzeichen XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 eine wichtige Frage der Rückforderung unzulässig vereinbarter Bearbeitungsgebühren bei Konsumkrediten entschieden. Wichtig ist diese Frage für Verträge die vor dem Jahr 2011 geschlossen wurden. Der BGH hat in den vorgenannten Entscheidungen die Verjährungsfrist zur Rückforderung der Beträge auf den 31.12.2014 gesetzt.

Falls Sie also einen Konsumentenkredit in den Jahren 2005 bis 2013 geschlossen haben, sei es dass Sie einen Fernseher, eine Waschmaschine oder ein Auto finanzierten, können Sie nun die Gebühren, die beim Abschluss des Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurden, zurückfordern.

Wichtig ist, dass die Frist für die Geltendmachung der Rückerstattung zum 31.12.2014 abläuft. Werden Sie aus diesem Grund sofort tätig. Gegebenenfalls kann zum Ende des Jahres noch Klage oder ein Mahnbescheid eingereicht werden.

Wir übernehmen für Sie die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr. Setzen Sie sich umgehend und mit Vorlage Ihres Kreditvertrages mit uns in Verbindung. Es berät Sie Frau Rechtsanwältin Koster.

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