Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2015 angehoben
Am 04.12.2014 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neuen Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01.01.2015 gelten, bekanntgegeben. Die Kindesunterhaltssätze werden im Laufe des Jahres 2015 erhöht werden. Die Tabelle wird am 01.01.2015 vom OLG Düsseldorf veröffentlicht.
Es gelten folgende Selbstbehalte:
1. Gegenüber minderjährigen Kindern, falls erwerbstätig
1.080,00 €
2. Monatlicher Eigenbedarf gegenüber dem getrenntlebenden oder dem geschiedenen Berechtigten
1.200,00 €
3. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf gegenüber nichtprivilegierten volljährigen Kindern
1.300,00 €
4. Beim Verwandtenunterhalt, insbesondere dem Elternunterhalt gilt der Selbstbehalt von mindestens
Für Alleinstehende
1.800,00 €
Bei Verheirateten beträgt der Mindestselbstbehalt des Schwiegerkindes zusätzlich
1.440,00 €
Hier berät Sie Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ottilia L. Solander, Tel.: 0 68 31 / 73 091, E-Mail: Kanzlei@RAin-Solander.de.
Saarlouis, 04.12.2014