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Schenkungssteuerfalle bei Kettenschenkung im Verwandtenkreis

Bei einer Kettenschenkung ist grundsätzlich nicht der Zwischenerwerber bereichert, wenn dieser den Gegenstand sogleich weiterschenkt, sondern der Letzterwerber.

Eine Kettenschenkung liegt dann vor, wenn der Beschenkte ganz oder teilweise die Schenkung weiter verschenkt.

Beispiel:

Sohn erhält von Eltern eine Eigentumswohnung und der Sohn überträgt sofort die Hälfte der Wohnung an seine Frau.

In einem solchen Fall könnte dann das Finanzamt eine Schenkung auch an die Schwiegertochter darstellen und könnte von der Schwiegertochter Schenkungssteuer verlangen. In diesem Verhältnis ist der Schenkungsfreibetrag in Höhe von 20.000,00 € und nicht der Freibetrag von 500.000,00 € zu berücksichtigen.

Bei einer Kettenschenkung ist demzufolge schenkungssteuerlich nicht der Zwischenerwerber bereichert, wenn er den Gegenstand sofort weiterverschenkt, sondern der Letzterwerber.

Hier berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht in den Fragen der steuerlichen Auswirkung.

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