Mit der EU Erbrechtsverordnung wird das Erben und Vererben internationaler
Das Europäische Recht greift zunehmend in private Lebensbereiche ein, so aktuell ist die Europäisierung des Rechts im Erbrecht betroffen. Heute sind Rentner im Ausland keine Ausnahmeerscheinung mehr, weil unter anderem viele ältere Pflegebedürftige sich zu günstigeren Kosten pflegen lassen können. Hier müssen sie jedoch aufpassen, dass ihr Testament wegen des dauernden Aufenthaltes im Ausland hinfällig wird. Seit dem 17.08.2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung für alle Fälle mit Auslandsbezug. Sie vereinheitlicht die Anwendung des Erbrechts. Es wird ein europäisches Nachlasszeugnis eingeführt und EU-weit werden Entscheidungen anerkannt und vollstreckt.
Grundsätzlich ist der gewöhnliche Aufenthalt für die Anwendung des entsprechenden Erbrechts maßgeblich. Mit der neuen Erbrechtsverordnung ist eingeführt, dass auch ein im Ausland lebender deutscher Staatsangehöriger bestimmen kann, dass deutsches Recht Anwendung auf sein Testament findet. Unabhängig davon, ob er dieses Testament handschriftlich errichtet oder notariell. Deshalb sollten alle Deutschen, insbesondere solche die im Ausland leben, auch ältere Testamente überarbeiten und die Anwendung deutschen Rechtes bestimmen. Ansonsten kann es sein, dass Sie auf Mallorca leben und mallorquinisches Recht Anwendung findet. Für die Erben ist dann die Durchsetzung ihrer Ansprüche erschwert.
Bei der Überprüfung Ihrer testamentarischen Bestimmungen hilft Ihnen gerne Frau Rechtsanwältin Solander,Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis, Tel.: 0 68 31 / 73 091.