Düsseldorfer Tabelle – gültig ab 2016
Die Düsseldorfer Tabelle ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung in Zukunft an den steuerlichen Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge gekoppelt. Sie ändert sich in der Regel nach Absprache mit den Obergerichten in Deutschland und dem Familiengerichtstag. Sie können hier aus dieser Tabelle ablesen bei welchem Einkommen und welchen Altersstufen der jeweilige Kindesunterhalt zu zahlen ist. In der Liste der Zahlbeträge ist bereits das hälftige Kindergeld bzw. bei Volljährigen das gesamte Kindergeld abgesetzt. Dies bedeutet, sie können jetzt neu rechnen, neue Auskünfte vom Verpflichteten einholen.
Gerne steht Frau Rechtsanwältin Solander, Prälat-Subtil-Ring 5, 66740 Saarlouis, Tel.: 0 68 31 / 73 091 für diese Anfrage zur Verfügung.
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